Zirkonmörtel (Z65-03)
Zirkonmörtel Schuba®MT-Z65-03, max. Körnung 0,3 mm, Klassifikationstemperatur 1600 °C, für feuerfeste Steine und Platten, Profi-Qualität
Restposten zum Sparpreis! So lange der Vorrat reicht!
Unser Zirkonmörtel Schuba®MT-Z65-03 ist ein Feuerfestmaurermörtel in Profiqualität. Er eignet sich bestens zum Vermauern von allen feuerfesten Steinen in Kamin- und Kachelöfen, Grill- und Gartenkaminen sowie Holz- und Kohlefeuerungen aller Art. Für feuerfeste Mauerwerke aus hitzebeständigen Elementen ist dieses Produkt optimal.
Häufig wird dieser Zirkon-Mörtel für die Vermauerung von Zirkonsteinen verwendet.
Eigenschaften
- maximale Korngröße: 0,3 mm
- keramische Bindung (Erhärtung erfolgt erst bei Anwendungstemperatur von ca. 800 °C, ansonsten 10 % Portlandzement zusetzen)
- Anmachflüssigkeit: 17-18 Liter / 100 kg Trockenmasse
- Mindestabnahme 25 kg / Staffelung 25 kg
Hinweis:
Achtung! Dieses Material ist NICHT für Feuerfestbetonierarbeiten geeignet!
Je nach Bestellmenge kann es sein, dass Sie auf Grund der Mengenbegrenzungen für Pakete Teillieferungen erhalten. Sollte dies der Fall sein, bekommen Sie separate Sendungsnummern. Da die Versanddienstleister aktuell ein sehr hohes Auftragsvolumen haben, werden die Pakete tlw. auch an verschiedenen Tagen ausgeliefert.
Druckfest: | Nein |
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Feuerfest: | Ja |
Hitzebeständig: | Ja |
Klassifikationstemperatur Produkt: | 1600 °C |
Konfigurierbar: | Nein |
Lebensmittelecht: | Nein |
Produktart: | Beton / Mörtel / Putz / Zement |
Produktbeschreibung:
Schamottemörtel in Profi-Qualität, geeignet zum Vermauern aller üblichen Schamottesteine, Isoliersteine, Feuerleichtsteine etc., bestens geeignet für Kamin- und Kachelöfen, Grill- und Gartenkamine, Holz- und Kohlefeuerungen aller Art etc.
WARNHINWEISE GEFAHRSTOFFE:
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP): Nicht als gefährliches Gemisch betrachtet.
Keine.
Keine.
Keine weiteren spezifischen Gefahren für den Menschen oder die Umwelt bekannt. Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für vPvB-Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII